KDFB

Werbeverbot für Schwangerschaftsabbruch

KDFB: Mehr Unterstützung für Schwangere in Not

Köln, 21.02.2018 – Der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) bekräftigt sein Plädoyer für den Erhalt des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch anlässlich der Bundestagsdebatte am morgigen Donnerstag.

„Aus aktuellem Anlass appellieren wir an die politisch Verantwortlichen, bessere Rahmenbedingungen für die psychosoziale Beratung für Frauen und Paare in schweren Krisensituationen wie einem Schwangerschaftskonflikt zu schaffen“, erklärt KDFB-Präsidentin Dr. Maria Flachsbarth. Dazu gehört unabdingbar eine bedarfsgerechte, flächendeckende und kontinuierliche Förderung von Schwangerschaftskonflikt- ,Frauen- und Familienberatungsstellen.

Gleichzeitig spricht sich der KDFB in seinem Engagement für den Schutz des ungeborenen Lebens erneut deutlich gegen die Abschaffung bzw. Einschränkung des Straftatbestands „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ aus, wie sie anhand verschiedener Gesetzesentwürfe am morgigen Donnerstag im Bundestag debattiert wird. Ein Schwangerschaftsabbruch ist nach Auffassung des KDFB keine normale ärztliche Leistung, die beworben werden sollte.

„Schwangere in Notlagen brauchen niedrigschwellige und umfassende Informationen und Unterstützung, die ihnen helfen können, ihr Kind zur Welt zu bringen“, fasst KDFB-Präsidentin Dr. Maria Flachsbarth abschließend zusammen. Dazu zählt etwa auch die Möglichkeiten der vertraulichen Geburt.

Ute Hücker

Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

 

Der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) ist ein unabhängiger Frauenverband mit bundesweit 200.000 Mitgliedern. Seit der Gründung 1903 setzt er sich für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Politik, Gesellschaft und Kirche ein.

 

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