Viele Gottesdienste sind ohne die Mädchen und Frauen, die seit Jahrzehnten geistbegabt, gut und verlässlich Gottesdienste im Altarraum mittragen und mitgestalten, nicht mehr denkbar. Nun endlich folgt das Kirchenrecht lang geübter Praxis: Mit dem Erlass "Spiritus Domini" (Der Geist des Herrn) änderte der Papst Kanon 230 § 1 des kirchlichen Gesetzbuchs. Getaufte Laien können unabhängig von ihrem Geschlecht "dauerhaft in den Diensten der Lektoren und Akolythen eingesetzt werden".
Einerseits ist dieser Schritt überfällig, andererseits ist positiv zu vermerken, dass zu den ausdrücklich erlaubten liturgischen Vollzügen etwa auch die Aussetzung des Allerheiligsten gehört und somit die königliche, prophetische und priesterliche Berufung aller Getauften in den Gemeinden erfahrbar wird.
Der Katholische Deutsche Frauenbund sieht das motu proprio des Papstes deshalb als einen Schritt auf dem Weg hin zur Würdigung der gleichen Taufgnade aller Menschen und der Gottesebenbildlichkeit von Mann und Frau.
Dorothee Sandherr-Klemp
Geistliche Beirätin des KDFB
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